Für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte
Zwischen Integration und Segregation (Nr.68)
Rechtliche Rahmenbedingungen für Frauen mit Migrationshintergrund
Frauen mit Migrationshintergrund können Studentinnen, nachgezogene
oder nachziehende Ehefrauen oder Töchter, Arbeitnehmerinnen, Aussiedlerinnen,
Flüchtlinge sein. Ihre Lebensentwürfe gleichen oder unterscheiden
sich je nach Alter, sozialer, religiöser oder ethnischer Herkunft, nach Weltanschauung
und Bildung.
Die Veranstaltung benennt die unterschiedlichen Migrantinnengruppen
und informiert über die rechtlichen Regelungen, die für sie jeweils gelten.
Wer darf, wer muss einen Integrationskurs besuchen, wer ist ausgeschlossen?
Wann gilt das eigenständige Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehefrauen?
Unter welchen Bedingungen ist eine Ausweisung möglich, wann
eine Einbürgerung?
Diese und andere, an den Interessen der Teilnehmerinnen orientierte
Fragen beantwortet die Veranstaltung anhand konkreter Beispiele und
eines Überblicks über die Regelungen des Zuwanderungsrechts.
Die Veranstaltung wendet sich an Fachkräfte aus Verwaltung und
Beratungsstellen, die mit Migrantinnen arbeiten sowie an interessierte
Gruppen und Einzelpersonen.
Referentin:
Sabine Kriechhammer-Yagmur, Dipl.-Pädagogin, Bildungsreferentin,
Frankfurt am Main
Hinweis:
Vortrag oder Tagesveranstaltung
Frauen mit Migrationshintergrund können Studentinnen, nachgezogene
oder nachziehende Ehefrauen oder Töchter, Arbeitnehmerinnen, Aussiedlerinnen,
Flüchtlinge sein. Ihre Lebensentwürfe gleichen oder unterscheiden
sich je nach Alter, sozialer, religiöser oder ethnischer Herkunft, nach Weltanschauung
und Bildung.
Die Veranstaltung benennt die unterschiedlichen Migrantinnengruppen
und informiert über die rechtlichen Regelungen, die für sie jeweils gelten.
Wer darf, wer muss einen Integrationskurs besuchen, wer ist ausgeschlossen?
Wann gilt das eigenständige Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehefrauen?
Unter welchen Bedingungen ist eine Ausweisung möglich, wann
eine Einbürgerung?
Diese und andere, an den Interessen der Teilnehmerinnen orientierte
Fragen beantwortet die Veranstaltung anhand konkreter Beispiele und
eines Überblicks über die Regelungen des Zuwanderungsrechts.
Die Veranstaltung wendet sich an Fachkräfte aus Verwaltung und
Beratungsstellen, die mit Migrantinnen arbeiten sowie an interessierte
Gruppen und Einzelpersonen.
Referentin:
Sabine Kriechhammer-Yagmur, Dipl.-Pädagogin, Bildungsreferentin,
Frankfurt am Main
Hinweis:
Vortrag oder Tagesveranstaltung
Buchungsbedingungen
für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte
Anfragevoraussetzungen
Die hessenweiten Angebote vom BüroF können von hessischen Frauenorganisationen sowie von Frauenbeauftragten schriftlich angefordert werden. Die jeweilige Institution kann dann zu einem selbstgewählten Termin vor Ort eine Veranstaltung in Kooperation mit dem BüroF anbieten. Das BüroF stellt die Referentin und die inhaltliche Gestaltung zur Verfügung. Die anfragende Institution organisiert den Veranstaltungsraum und übernimmt die Werbung vor Ort sowie eventuell anfallende Materialkosten.
Seminaranfrage
Die Seminaranfrage (Mindestdauer: 2 Stunden) geschieht mit dem vollständig ausgefüllten Formular aus unserem Jahresprogramm. Für eine Veranstaltung sind jeweils 3 Auswahltermine vorzuschlagen. Sobald der Termin von uns mit der angefragten Referentin abgeklärt ist, wird von uns eine Seminarbestätigung
an die Ansprechpartnerin der anfragenden Organisation versandt. Die Anfrage ist nun verbindlich und die Referentin „gebucht“. Es müssen mindestens 10 Frauen an der Veranstaltung teilnehmen.
Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Veranstaltung betragen € 31,- pro Zeitstunde. Ferner wird pro Veranstaltung eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von € 40,- berechnet. Bei einer Anfrage von weniger als drei Zeitstunden wird ein Aufschlag von € 12,- auf die Honorarkosten erhoben. Mit der Seminarbestätigung werden die Rechnung und das Formular für die Seminarauswertung zugeschickt. Nach der Veranstaltung ist die Seminarauswertung an das BüroF zu senden und der Rechnungsbetrag auf folgendes Konto zu überweisen:
Konto 116 748 177 • BLZ 510 500 15 • Nassauische Sparkasse Wiesbaden.
Absage
• Die Absage muss schriftlich erfolgen.
• Bei Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-
• Bei Absagen von weniger als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsdatum wird zusätzlich eine Ausfallgebühr von € 31,- für die Referentin fällig.
• Bei Absagen von Seiten des BüroF in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit der Referentin) kann die Hälfte der nachgewiesenen Ausfallkosten (jedoch max. € 255,-) erstattet werden. Weitere Ansprüche an das BüroF bestehen nicht.
Haftungsausschluss und Datenschutz
Jede Teilnehmerin kommt für verursachte Schäden selbst auf und kann keine Haftungsansprüche an das BüroF stellen. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und dienen ausschließlich dem internen Gebrauch.





