Für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte

Pflegebedürftigkeit – was nun? (Nr.73)
1,4 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Die
Pflege von Angehörigen erfordert einen hohen persönlichen und zeitlichen
Einsatz, auf den die wenigsten Menschen vorbereitet sind. Die große
Belastung kann auch zu familiären Konflikten führen.
Häufig werden Angehörige von Frauen betreut, die nicht selten aus diesen
Gründen ihre Berufstätigkeit aufgeben. Damit die Pflege nicht auch noch
zu Lasten der eigenen Altersabsicherung geht, zahlt die Pflegekasse auf
Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Deutsche
Rentenversicherung.
Der Vortrag zeigt Ihnen, welche Schritte Sie bei Pflegebedürftigkeit in der
Familie gehen sollten, um abgesichert zu sein und welche unterstützenden
Mittel Sie beantragen können.
Inhalte des Vortrags:
• Leistungen der Pflegeversicherung
• Die einzelnen Pflegestufen
• Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
• Rentenrechtliche Auswirkungen der Pflichtbeiträge für die Pflegeperson
• Leitfaden für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Referentin:
Heike Kühne, gerichtlich zugelassene Rentenberaterin,
Dipl.-Verwaltungswirtin und Dipl.-Juristin, Homberg (Efze)


Buchungsbedingungen
für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte

Anfragevoraussetzungen
Die hessenweiten Angebote vom BüroF können von hessischen Frauenorganisationen sowie von Frauenbeauftragten schriftlich angefordert werden. Die jeweilige Institution kann dann zu einem selbstgewählten Termin vor Ort eine Veranstaltung in Kooperation mit dem BüroF anbieten. Das BüroF stellt die Referentin und die inhaltliche Gestaltung zur Verfügung. Die anfragende Institution organisiert den Veranstaltungsraum und übernimmt die Werbung vor Ort sowie eventuell anfallende Materialkosten.

Seminaranfrage
Die Seminaranfrage (Mindestdauer: 2 Stunden) geschieht mit dem vollständig ausgefüllten Formular aus unserem Jahresprogramm. Für eine Veranstaltung sind jeweils 3 Auswahltermine vorzuschlagen. Sobald der Termin von uns mit der angefragten Referentin abgeklärt ist, wird von uns eine Seminarbestätigung
an die Ansprechpartnerin der anfragenden Organisation versandt. Die Anfrage ist nun verbindlich und die Referentin „gebucht“. Es müssen mindestens 10 Frauen an der Veranstaltung teilnehmen.

Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Veranstaltung betragen € 31,- pro Zeitstunde. Ferner wird pro Veranstaltung eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von € 40,- berechnet. Bei einer Anfrage von weniger als drei Zeitstunden wird ein Aufschlag von € 12,- auf die Honorarkosten erhoben. Mit der Seminarbestätigung werden die Rechnung und das Formular für die Seminarauswertung zugeschickt. Nach der Veranstaltung ist die Seminarauswertung an das BüroF zu senden und der Rechnungsbetrag auf folgendes Konto zu überweisen:
Konto 116 748 177 • BLZ 510 500 15 • Nassauische Sparkasse Wiesbaden.

Absage
• Die Absage muss schriftlich erfolgen.
• Bei Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-
• Bei Absagen von weniger als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsdatum wird zusätzlich eine Ausfallgebühr von € 31,- für die Referentin fällig.
• Bei Absagen von Seiten des
BüroF in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit der Referentin) kann die Hälfte der nachgewiesenen Ausfallkosten (jedoch max. € 255,-) erstattet werden. Weitere Ansprüche an das BüroF bestehen nicht.
Haftungsausschluss und Datenschutz
Jede Teilnehmerin kommt für verursachte Schäden selbst auf und kann keine Haftungsansprüche an das BüroF stellen. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und dienen ausschließlich dem internen Gebrauch.