Für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte

Mini- und Midijobs – Chancen und Risiken für die Berufsgestaltung von Frauen (Nr.71)
In Deutschland arbeiten mehr als 6 Millionen Menschen und davon überwiegend
Frauen in Minijobs, zum Beispiel als Verkäuferin, Kellnerin oder als
Hilfe in einem Privathaushalt. Diese Beschäftigungen sind als sogenannte
„400-Euro-Jobs“ bekannt und grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Abgaben
zahlt meist nur der Arbeitgeber.
Daneben sind viele Frauen im Niedriglohnbereich (400,01 1 bis 800,00 1)
in sogenannten Midijobs beschäftigt. Diese bieten einen umfassenden
Schutz in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung an.
Die vorgestellten Beschäftigungsverhältnisse finden wir vornehmlich bei
Frauen vor. Die Gründe für diese Berufsgestaltung sind vielfältig, wie z.B.
die Schwierigkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade diese
Berufsgestaltung birgt jedoch für die Erwerbs- und Altersabsicherung
Gefahren, die Sie vermeiden sollten. Daher sollten Sie ein paar Regeln
beachten, um sich vor Überraschungen zu schützen.
Der Vortrag behandelt folgende Themen:
• Berufsgestaltung von Frauen
• Verdienst- und Zeitgrenzen bei Mini- und Midijobs
• Beiträge, die der Arbeitgeber übernimmt
• Abgesichert in privaten Haushalten arbeiten
• Staffelung der Sozialversicherungsbeiträge bei Midijobs
• Konflikte, die bei der Einforderung von Pflichten und Rechten entstehen

Referentin:
Heike Kühne, gerichtlich zugelassene Rentenberaterin,
Dipl.-Verwaltungswirtin und Dipl.-Juristin, Homberg (Efze)


Buchungsbedingungen
für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte

Anfragevoraussetzungen
Die hessenweiten Angebote vom BüroF können von hessischen Frauenorganisationen sowie von Frauenbeauftragten schriftlich angefordert werden. Die jeweilige Institution kann dann zu einem selbstgewählten Termin vor Ort eine Veranstaltung in Kooperation mit dem BüroF anbieten. Das BüroF stellt die Referentin und die inhaltliche Gestaltung zur Verfügung. Die anfragende Institution organisiert den Veranstaltungsraum und übernimmt die Werbung vor Ort sowie eventuell anfallende Materialkosten.

Seminaranfrage
Die Seminaranfrage (Mindestdauer: 2 Stunden) geschieht mit dem vollständig ausgefüllten Formular aus unserem Jahresprogramm. Für eine Veranstaltung sind jeweils 3 Auswahltermine vorzuschlagen. Sobald der Termin von uns mit der angefragten Referentin abgeklärt ist, wird von uns eine Seminarbestätigung
an die Ansprechpartnerin der anfragenden Organisation versandt. Die Anfrage ist nun verbindlich und die Referentin „gebucht“. Es müssen mindestens 10 Frauen an der Veranstaltung teilnehmen.

Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Veranstaltung betragen € 31,- pro Zeitstunde. Ferner wird pro Veranstaltung eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von € 40,- berechnet. Bei einer Anfrage von weniger als drei Zeitstunden wird ein Aufschlag von € 12,- auf die Honorarkosten erhoben. Mit der Seminarbestätigung werden die Rechnung und das Formular für die Seminarauswertung zugeschickt. Nach der Veranstaltung ist die Seminarauswertung an das BüroF zu senden und der Rechnungsbetrag auf folgendes Konto zu überweisen:
Konto 116 748 177 • BLZ 510 500 15 • Nassauische Sparkasse Wiesbaden.

Absage
• Die Absage muss schriftlich erfolgen.
• Bei Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-
• Bei Absagen von weniger als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsdatum wird zusätzlich eine Ausfallgebühr von € 31,- für die Referentin fällig.
• Bei Absagen von Seiten des
BüroF in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit der Referentin) kann die Hälfte der nachgewiesenen Ausfallkosten (jedoch max. € 255,-) erstattet werden. Weitere Ansprüche an das BüroF bestehen nicht.
Haftungsausschluss und Datenschutz
Jede Teilnehmerin kommt für verursachte Schäden selbst auf und kann keine Haftungsansprüche an das BüroF stellen. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und dienen ausschließlich dem internen Gebrauch.