Für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte

Droht Frauen die Altersarmut? (Nr.72)
Was können Frauen für eine bessere Altersversorgung tun?
Die Durchschnittsrente von Frauen beträgt 1 555,00. Frauen erleiden
höhere Einbußen bei der gesetzlichen Rente durch kürzere Erwerbszeiten
aufgrund von Kindererziehung und niedrigem Durchschnittseinkommen.
Finanzielle Gleichberechtigung in der Familie ist angestrebt, die Realität
sieht in vielen Familien anders aus: 36 % aller Frauen betreiben noch überhaupt
keine private Altersvorsorge. Für 35 % dieser Frauen ist Geldmangel
der Grund, warum sie nicht privat vorsorgen. Wenn Frauen Geld anlegen,
ist ihr Sparbetrag für die Altersvorsorge allerdings im Durchschnitt nur
halb so hoch wie der Sparbetrag der Männer.
Im Vortrag werden folgende Schwerpunkte behandelt:
• Wie ermitteln Sie Ihren Rentenbedarf für’s Alter?
• Welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gibt es unter
besonderer Berücksichtigung der Kriterien
Sicherheit – Rendite – Flexibilität?
• Wie können Sie optimal die staatliche Förderung für den Aufbau
Ihrer persönlichen Altersvorsorge nutzen?
Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, konkrete Fragen
zu diskutieren.
Nr 72
Referentinnen:
Sonja Frignani, Dipl.-Pädagogin, Unternehmerin und Coach,
Bad Homburg
Heike Kühne, gerichtlich zugelassene Rentenberaterin,
Dipl.-Verwaltungswirtin und Dipl.-Juristin, Homberg (Efze)
Uli Nissen, Bankkauffrau und Finanzberaterin, Frankfurt am Main
Dominique-Chantal Pontani, Dipl.-Betriebswirtin und Steuerberaterin,
Wiesbaden


Buchungsbedingungen
für Gruppen, Verbände und Frauenbeauftragte

Anfragevoraussetzungen
Die hessenweiten Angebote vom BüroF können von hessischen Frauenorganisationen sowie von Frauenbeauftragten schriftlich angefordert werden. Die jeweilige Institution kann dann zu einem selbstgewählten Termin vor Ort eine Veranstaltung in Kooperation mit dem BüroF anbieten. Das BüroF stellt die Referentin und die inhaltliche Gestaltung zur Verfügung. Die anfragende Institution organisiert den Veranstaltungsraum und übernimmt die Werbung vor Ort sowie eventuell anfallende Materialkosten.

Seminaranfrage
Die Seminaranfrage (Mindestdauer: 2 Stunden) geschieht mit dem vollständig ausgefüllten Formular aus unserem Jahresprogramm. Für eine Veranstaltung sind jeweils 3 Auswahltermine vorzuschlagen. Sobald der Termin von uns mit der angefragten Referentin abgeklärt ist, wird von uns eine Seminarbestätigung
an die Ansprechpartnerin der anfragenden Organisation versandt. Die Anfrage ist nun verbindlich und die Referentin „gebucht“. Es müssen mindestens 10 Frauen an der Veranstaltung teilnehmen.

Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Veranstaltung betragen € 31,- pro Zeitstunde. Ferner wird pro Veranstaltung eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von € 40,- berechnet. Bei einer Anfrage von weniger als drei Zeitstunden wird ein Aufschlag von € 12,- auf die Honorarkosten erhoben. Mit der Seminarbestätigung werden die Rechnung und das Formular für die Seminarauswertung zugeschickt. Nach der Veranstaltung ist die Seminarauswertung an das BüroF zu senden und der Rechnungsbetrag auf folgendes Konto zu überweisen:
Konto 116 748 177 • BLZ 510 500 15 • Nassauische Sparkasse Wiesbaden.

Absage
• Die Absage muss schriftlich erfolgen.
• Bei Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-
• Bei Absagen von weniger als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsdatum wird zusätzlich eine Ausfallgebühr von € 31,- für die Referentin fällig.
• Bei Absagen von Seiten des
BüroF in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit der Referentin) kann die Hälfte der nachgewiesenen Ausfallkosten (jedoch max. € 255,-) erstattet werden. Weitere Ansprüche an das BüroF bestehen nicht.
Haftungsausschluss und Datenschutz
Jede Teilnehmerin kommt für verursachte Schäden selbst auf und kann keine Haftungsansprüche an das BüroF stellen. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und dienen ausschließlich dem internen Gebrauch.